Zum Beispiel dann, wenn der dreijährige Sohnemann auf dem Laufrad alles gibt, während Mama oder Papa gerade den Kaffee im Lokal bezahlen. Das nächste, was die Eltern beim Zurückkommen sehen, ist eine durch das Kind zu Fall gebrachte ältere Dame. Die Frau stürzt sehr unglücklich und bricht sich nicht nur den Oberschenkelhals, sondern es werden auch die teure Brille und die Jacke in Mitleidenschaft gezogen werden.
Außerdem liegt bei dem Unfall durch die kurzzeitige Abwesenheit der Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung vor. Was wäre in diesem Fall mit einer privaten Haftpflichtversicherung passiert? Normalerweise zahlt eine private Haftpflichtversicherung immer dann, wenn man einer anderen Person Schaden zufügt oder ein Sachschaden durch einen selbst entsteht. Der kleine Sohn ist mit seinen 3 Jahren natürlich noch nicht deliktfähig, hier haften also die Eltern. Allerdings gibt es seitens des Gesetzgebers keine genauen Kriterien, ab wann eine Aufsichtsperson ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.