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Kann ja mal passieren! TELIS rät: Freizeitspaß braucht Versicherungsschutz

Fährt man derzeit durch Wohngegenden, entsteht der Eindruck, Gartentrampoline könne man ansäen. In fast jedem Garten steht ein solches Gerät. Nicht nur für Kinder ist das Hüpfen und Springen ein großer Spaß. Doch wie sieht es mit der Absicherung aus?

Denn die großflächigen Spielgeräte können während eines Sommersturmes spontan abheben und enorme Schäden verursachen: Nicht nur die Hausfassade oder Glasflächen wie Wintergärten oder Fenster können hier in Mitleidenschaft gezogen werden, sondern auch das Auto des Nachbarn. Was kann man also tun? Da vor allem größere Modelle starkem Wind eine optimale Angriffsfläche bieten, ist eine sichere Bodenverankerung ein Muss. Noch sicherer ist der komplette Abbau der Trampoline. Im Winter sind die Geräte sowieso nicht in Benutzung, aber was ist während der Betriebszeit im Sommer? Soll man da jeden Tag genaues Wettermonitoring betreiben? Das schafft niemand.  

Wer zahlt also, wenn sich so ein Trampolin selbstständig macht? Hier kommt es darauf an, welchen Schaden das Spielgerät verursacht. Wird das eigene Haus oder der eigene Hausrat durch das herumfliegende Trampolin beschädigt, greift die eigene Wohngebäude- oder die Hausratversicherung. Anders sieht es bei der Beschädigung eines Fahrzeugs aus. Beim Schaden am eigenen Auto kommt die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf. Bei einem fremden Fahrzeug muss sich der betroffene Fahrzeughalter zunächst an seine eigene Teilkaskoversicherung wenden. Ein umfassender Versicherungsschutz ist eben immer ein echter Vorteil, umso mehr, wenn man gerne hohe Sprünge macht.  

Hätten Sie gedacht, dass ein Trampolinvorfall so viele verschiedene Versicherungen betreffen kann?

  • Eine Wohngebäudeversicherung deckt grundsätzlich Schäden ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm oder Hagel entstehen.

  • Die Leistungen sind individuell anpassbar: Man kann zum Beispiel Photovoltaikanlagen mitversichern.

  • Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Sie versichert Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Privathaushalts gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.

  • Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung im KFZ-Bereich bezahlt bei einem Unfall die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners.

  • Kaskoversicherungen hingegen kommen für Reparaturkosten am eigenen Auto auf.

  • Schäden durch höhere Gewalt, Diebstahl oder auch Tiere übernimmt die Teilkasko. Eine Vollkasko deckt zusätzlich selbstverschuldete Schäden und Vandalismus am eigenen Fahrzeug ab.

Wir bei TELIS können zwar das Wetter nicht ändern, aber wir sind überzeugt, dass Spaß zum Leben dazugehört. Damit Sie diesen auch unbeschwert genießen können, beraten wir Sie individuell zu Gebäudeversicherung, Haftpflicht- und Hausratsversicherungen. 


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