Denn die großflächigen Spielgeräte können während eines Sommersturmes spontan abheben und enorme Schäden verursachen: Nicht nur die Hausfassade oder Glasflächen wie Wintergärten oder Fenster können hier in Mitleidenschaft gezogen werden, sondern auch das Auto des Nachbarn. Was kann man also tun? Da vor allem größere Modelle starkem Wind eine optimale Angriffsfläche bieten, ist eine sichere Bodenverankerung ein Muss. Noch sicherer ist der komplette Abbau der Trampoline. Im Winter sind die Geräte sowieso nicht in Benutzung, aber was ist während der Betriebszeit im Sommer? Soll man da jeden Tag genaues Wettermonitoring betreiben? Das schafft niemand.
Wer zahlt also, wenn sich so ein Trampolin selbstständig macht? Hier kommt es darauf an, welchen Schaden das Spielgerät verursacht. Wird das eigene Haus oder der eigene Hausrat durch das herumfliegende Trampolin beschädigt, greift die eigene Wohngebäude- oder die Hausratversicherung. Anders sieht es bei der Beschädigung eines Fahrzeugs aus. Beim Schaden am eigenen Auto kommt die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf. Bei einem fremden Fahrzeug muss sich der betroffene Fahrzeughalter zunächst an seine eigene Teilkaskoversicherung wenden. Ein umfassender Versicherungsschutz ist eben immer ein echter Vorteil, umso mehr, wenn man gerne hohe Sprünge macht.